Information zum E-Rezept

Bitte beachten Sie, dass Sie auch weiterhin jedes Quartal einmal Ihre Krankenversicherten Karte als Versicherungsnachweis bei uns in der Praxis vorlegen müssen.

Wurde Ihre Karte dieses Quartal bereits eingelesen und haben Sie das Medikament schon mal von uns erhalten, dann können Sie über unser Formular ein eRezept anfordern, welches dann montags bis freitags am Folgetag ab 15 Uhr auf Ihrer Versichertenkarte ist.

Sollte ihre Karte noch nicht eingelesen sein oder Sie eine Überweisung benötigen, können Sie unser Formular für eine Vorbestellung nutzen, um dann, montags bis freitags am Folgetag ab 15 Uhr beides in der Praxis und nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte, abholen zu können.


1. Quartal: Januar – März
2. Quartal: April – Juni
3. Quartal: Juli – September
4. Quartal: Oktober – Dezember