Information zum E-Rezept
Ab dem 01.01.2024 gilt auch bei uns das E-Rezept.
Trotzdem müssen Sie weiterhin Ihre Krankenversicherten Karte als Versicherungsnachweis bei uns in der Praxis vorlegen.
Des Weiteren werden Rezepte, wie üblich, nur nach persönlicher Vorstellung, zur Überprüfung der richtigen Medikation, ausgestellt.